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Kirchlich-Diakonisches Dienstvertragsrecht

Seit dem 01.10.2005 gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V. zusammengeschlossenen Einrichtungen die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). Diese Arbeitsrechtsregelung wurde am 20.07.2005 von der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen. Hierdurch hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission aus der bisherigen Koppelung an öffentliche Tarife gelöst und ein komplett eigenständiges Arbeitsvertragsrecht aufgestellt. So werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise nicht mehr nach Ausbildungsabschluss, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Stelle vergütet.

Zum Download der KDAVO.

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat die Aufgabe, für die ca. 34.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und den im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V. zusammengeschlossenen Einrichtungen arbeitsrechtliche Regelungen zu beraten und zu beschließen. Dieses Verfahren der gleichwertigen Aushandlung der Arbeitsbedingungen im Sinne einer Dienstgemeinschaft bezeichnet man als Dritten Weg. Der Name weist darauf hin, dass Kirche und Diakonie aufgrund ihres biblischen Auftrages die Arbeitsrechtsregelungen weder auf dem ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbeschlüsse) noch auf dem zweiten Weg (Tarifverträge) regeln wollen. Insbesondere Tarifauseinandersetzungen mit Streik und Aussperrung sind für Kirche und Diakonie keine angemessenen Mittel. In der Arbeitsrechtlichen Kommission sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V. jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Rechtsgrundlage der Arbeitsrechtlichen Kommission ist das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst (ARRG).

Weiterführende Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Kirchenamts der EKD.

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