

Kinderpflegerinnen und -pfleger betreuen und pflegen Kinder. Sie arbeiten dabei eng mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften zusammen. Sie
Ebenso erledigen sie Hausarbeit (im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung), bereiten Essen zu und kümmern sich um die Wäsche. Teilweise unterstützen Kinderpfleger/innen auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.
Kinderpfleger/innen arbeiten in
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Kinderkliniken, Privathaushalten mit Hauspersonal und in der Hotellerie (Erholungs- und Ferienheime).
Kinderpfleger/innen sollten Kinder mögen und diese gerne pflegen und betreuen. Außerdem sollten sie praktisch veranlagt sein und ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und pädagogisch anzuleiten. Ein Verständnis für planende und organisatorische Tätigkeiten ist wichtig. Da immer mehr Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund kommen, müssen Kinderpfleger/innen verstärkt interkulturelle Kompetenzen entwickeln.
Kinderpfleger/innen werden in Berufsfachschulen und Berufskollegs ausgebildet.
Der theoretische und praktische Unterricht wird in schulischen Unterrichtsräumen und schuleigenen Übungs- und Funktionsräumen (zum Beispiel, Schulküchen, Werkstatträume, Sporthallen) erteilt. Praktika finden in Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten oder Kinderkrankenhäusern statt.
In manchen Bundesländern gelten zusätzliche Voraussetzungen:
Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Auswahlverfahren
Die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber/innen wird anhand der Bewerbungsunterlagen, in einem persönlichen Gespräch sowie zum Teil über schriftliche Aufnahmeprüfungen geprüft. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Maßgebend sind die Noten in den Fächern:
Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.
Die fachpraktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
Berufsübergreifende Fächer sind:
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre mit einem anschließenden Anerkennungspraktikum.
Verkürzung der Ausbildungszeit
Die Ausbildung kann verkürzt werden, wenn die/der Bewerber/in eine Pflegeschule besucht hat oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder nach-weisen kann. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweist, kann in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg ein verkürztes Berufspraktikum beantragen.
Wer in Nordrhein-Westfalen das Berufsgrundschuljahr im sozialen Bereich erfolgreich abgeschlossen hat, kann in das zweite Jahr des Bildungsganges eintreten, sofern er am Englisch-Unterricht teilgenommen hat.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil. Personen, die nicht auf der Berufsfachschule waren, können zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und nachweisen, dass sie über Kenntnisse verfügen, die dem Ausbildungsgang entsprechen. Während des Anerkennungspraktikums müssen die Auszubildenden einen Bericht oder eine Hausarbeit über ein pädagogisch-methodisches Problem und ihre eigenen Erfahrungen schreiben. Je nach Bundesland müssen sie diese in einem Kolloquium verteidigen und sich weiteren fachspezifischen Fragen stellen.
Abschlussbezeichnungen lauten:
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl):
Sonderfachkräfte
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)