

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erziehen, fördern und unterstützen Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Erkrankungen, geistiger Behinderung, Körperbehinderung oder Sinnes- oder Mehrfachbehinderung.
Durch den Einsatz entsprechender pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen fördern sie vorhandene Fähigkeiten und beugen einer Behinderung vor. Die betreuten Personen sollen lernen Beziehungen aufzunehmen und verantwortlich zu handeln, Aufgaben zu übernehmen und dabei Sinn und Wert erfahren.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
Bei schwerstbehinderten Menschen nehmen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen auch pflegerische und assistierende Aufgaben wahr beispielsweise bei der körperlichen Hygiene und beim Waschen und Ankleiden.
Darüber hinaus beraten und betreuen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Angehörige zum Beispiel in Problem- und Konfliktsituationen.
Arbeitsfelder für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen im Sozialwesen und Gesundheitswesen sind zum Beispiel
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen, psychologischen und pädagogischen Themen haben. Sie benötigen eine gute Beobachtungsgabe und sollten andere Menschen anleiten, beraten, überzeugen und fördern können. Selbstbewusstes Auftreten, selbständiges Arbeiten und die Fähigkeit zu planen, organisieren und koordinieren sind wichtig.
Die Weiterbildung zur Heilpädagogin, zum Heilpädagogen besteht aus theoretischem Unterricht und aus praktischen Übungen. Sie findet in Vollzeit- oder Teilzeitform statt. Übergänge von der Vollzeit- zur Teilzeitform und umgekehrt sind möglich.
Weiterbildungslehrgänge in Voll- oder Teilzeit zur staatlich anerkannten Heilpädagogin oder zum staatlich anerkannten Heilpädagogen finden in Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs statt. Neben der Theorie (Psychologie, Diagnostik, Pädagogik, Methodik und Didaktik, …) werden dort praktische Inhalten in diesen Bereichen vermittelt:
Praktika, Hospitationen und Exkursionen finden in Wohnheimen und Werkstätten für behinderte Menschen und in anderen stationären und ambulanten heilpädagogischen Einrichtungen statt.
Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest erforderlich, teilweise auch ein amtliches Führungszeugnis. Bewerber/innen für die Teilzeit-Bildungsgänge müssen nachweisen, dass sie zu mindestens 50 Prozent in einer heilpädagogischen Einrichtung angestellt sind.
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich beispielsweise:
Die Weiterbildung dauert im Vollzeitunterricht eineinhalb bis drei Jahre und im Teilzeitunterricht zwei bis vier Jahre.
Verkürzungen der Weiterbildungszeit
Wer die Weiterbildung an der Fachschule absolviert, an der er bereits einen anderen Abschluss erworben hat, kann unter Umständen eine Verkürzung erhalten. In einigen Bundesländern kann die Weiterbildung bis zu einem halben Jahr in der Vollzeitform oder bis zu einem Jahr in der Teilzeitform verkürzt werden, wenn eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife vorliegt.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Teilweise muss auch eine Facharbeit erstellt werden. Wer die Prüfung bestanden hat, darf sich „Staatlich anerkannte Heilpädagogin, staatlich anerkannter Heilpädagoge“ nennen.
Hochschulstudium (Auswahl)
Nach einem Masterstudium stehen einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.