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Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische und pflegerische Begleitung und Assistenz für Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung verantwortlich.
Ziel ihrer Arbeit ist, die Unterstützung der Eigenständigkeit und des individuellen  Leistungsvermögens dieser Menschen, damit sie ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können. Zu ihren Aufgaben gehört,

  • Menschen mit Behinderung zu begleiten und ihnen zu assistieren, 
  • sie in ihrer Alltagsbewältigung sowie
  • sich in ihrer Verpflegung und bei der körperlichen Hygiene zu unterstützen.

Außerdem organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Tätigkeitsfelder

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in

  • Wohnheimen der Alten- und Behindertenhilfe 
  • Pflegeheimen
  • ambulanten sozialen Diensten
  • Suchtberatungsstellen
  • Kinderkrippen
  • Kinderhorten 
  • Kindergärten 
  • Vorschulklassen
  • Schulkindergärten
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendzentren und Häuser der offenen Tür
  • Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in

  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • (Förder-)Schulen
  • privaten Haushalten mit Hauspersonal.

Kernkompetenzen

Heilerziehungspfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pädagogischen und pflegerischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, Menschen zu fördern und anzuleiten. Sie sollten gut planen und organisieren können. Interesse an Musik und künstlerische Kreativität sind vorteilhaft.

Die Ausbildung

Ausbildungsstätten

Die Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in findet in Fachschulen und Berufskollegs statt. Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren.

Zulassung

  • Der Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer (zum Beispiel als Sozialassistent/in) sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit (diese kann auch während der Ausbildung abgeleistet werden) und das Abschlusszeugnis der Berufsschule

oder

  • der Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Hierauf kann der Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden.

Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einige Schulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei konfessionell gebundenen Aus- oder Weiterbildungsstätten muss die entsprechende Konfessionszugehörigkeit nachgewiesen werden.
Wer sich für den berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang entscheidet, braucht eine Anstellung.

Inhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Zum fachrichtungsübergreifenden Unterricht zählen diese Fächer:

  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Mathematik

Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden diese Inhalte gelehrt:

  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderungen begleiten und pflegen
  • Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen strukturieren und gestalten
  • Prozesse der Bewegung, Gestaltung und Darstellung weiterentwickeln und Medien anwenden
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Heilerziehungspflegerische Arbeit organisieren, koordinieren, reflektieren sowie Qualität sichern

Dauer

Die Aus- oder Weiterbildung dauert in Vollzeit zwei bis drei Jahre und in Teilzeit drei bis viereinhalb Jahre.
Verkürzungen der Aus- oder Weiterbildungszeit
Eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr ist möglich für:

  • Bewerber/innen, die bereits eine Fachschule desselben Fachbereichs (mit anderer Fachrichtung) oder 
  • eine Fachschule derselben Fachrichtung (mit anderem Schwerpunkt oder einer verwandten Fachrichtung) erfolgreich besucht haben, 
  • Bewerber/innen, die Studienzeiten an einer Hochschule nachweisen können und 
  • Bewerber/innen, die bereits die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.

Wer eine Fachhochschulreife hat, kann eine Verkürzung von bis zu sechs Monten beantragen.

Das einjährige Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann auf bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vor der Ausbildung bereits heil-, sozialpädagogisch oder pflegerisch tätig war, soweit diese Tätigkeit die als Aufnahmevoraussetzung geforderte Mindestzeit übersteigt.

Prüfungen / Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Abschlussbezeichnungen lauten:

  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
  • Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger
  • Staatlich anerkannte Heilerzieherin, staatlich anerkannter Heilerzieher

Weiterbildung und Studium

Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute

  • Fachwirt/in - Erziehungswesen
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fachwirt/in - Organisation und Führung (Sozial)
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen

Sonderfachkräfte

  • Arbeitserzieher/in 
  • Motopädin, Motopäde 

Hochschulstudium (Auswahl)

  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge 
  • Heilpädagogin, -pädagoge (Hochschule) 
  • Psychologin, Psychologe - allgemeine Psychologie
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