

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische und pflegerische Begleitung und Assistenz für Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung verantwortlich.
Ziel ihrer Arbeit ist, die Unterstützung der Eigenständigkeit und des individuellen Leistungsvermögens dieser Menschen, damit sie ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können. Zu ihren Aufgaben gehört,
Außerdem organisieren sie Freizeitaktivitäten und fördern die soziale und berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Heilerziehungspfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in
Heilerziehungspfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pädagogischen und pflegerischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, Menschen zu fördern und anzuleiten. Sie sollten gut planen und organisieren können. Interesse an Musik und künstlerische Kreativität sind vorteilhaft.
Die Weiterbildung als Heilerziehungspfleger/in findet in Fachschulen und Berufskollegs statt. Die Theorie wird ergänzt durch Praktika. Einige Schulen bieten die Möglichkeit, Teile der praktischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
oder
Darüber hinaus ist ein ärztliches Attest erforderlich. Einige Schulen verlangen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei konfessionell gebundenen Aus- oder Weiterbildungsstätten muss die entsprechende Konfessionszugehörigkeit nachgewiesen werden.
Wer sich für den berufsbegleitenden Teilzeit-Bildungsgang entscheidet, braucht eine Anstellung.
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Zum fachrichtungsübergreifenden Unterricht zählen diese Fächer:
Im fachrichtungsbezogenen Unterricht werden diese Inhalte gelehrt:
Die Aus- oder Weiterbildung dauert in Vollzeit zwei bis drei Jahre und in Teilzeit drei bis viereinhalb Jahre.
Verkürzungen der Aus- oder Weiterbildungszeit
Eine Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr ist möglich für:
Wer eine Fachhochschulreife hat, kann eine Verkürzung von bis zu sechs Monten beantragen.
Das einjährige Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung kann auf bis zu sechs Monate verkürzt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vor der Ausbildung bereits heil-, sozialpädagogisch oder pflegerisch tätig war, soweit diese Tätigkeit die als Aufnahmevoraussetzung geforderte Mindestzeit übersteigt.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Abschlussbezeichnungen lauten:
Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
Sonderfachkräfte
Hochschulstudium (Auswahl)