

Heilerziehungspflegehelferinnen und -pflegehelfer unterstützen Heilerziehungs-pflegerinnen und -pfleger in der Begleitung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen.
Dabei übernehmen sie nach Absprache mit den Ärzten die Pflege bedürftiger Menschen aller Altersstufen in deren Wohnungen. Überwiegend handelt es sich dabei um alte oder behinderte Menschen und chronisch Kranke. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Darüber hinaus beraten Heilerziehungspflegehelfer/innen in Absprache mit Fachkräften Patienten und Angehörige. Sie unterstützen bei Fördermaßnahmen oder helfen bei der Planung der schulischen und beruflichen Entwicklung.
Heilerziehungspflegehelfer/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel in:
in der Kinderbetreuung in
Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
Heilerziehungspflegehelfer/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen Sachverhalten haben. Sie sollten gut planen und organisieren können und praktisch veranlagt sein. Außerdem brauchen sie Geduld und ein Gespür dafür, Menschen zu fördern und anzuleiten. Interesse an Musik und künstlerische Kreativität sind vorteilhaft.
Heilerziehungspflegehelfer/innen werden in Berufsfachschulen, Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen ausgebildet. Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Schule statt. Praktika werden in Wohn- und Pflegeheimen, Sozialstationen, Tagesstätten, Betreuten Werkstätten, Fachkrankenhäusern oder Rehabilitationskliniken absolviert.
Je nach Bildungseinrichtung werden zusätzlich ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Praktikumsstelle verlangt.
Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit, in der sich die Schüler/innen bewähren müssen, bevor sie endgültig zugelassen werden.
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Fächer unterrichtet:
Die Ausbildung dauert ein bis zwei Jahre.
Verkürzungen der Ausbildung
Die Ausbildungsdauer kann um ein halbes oder ganzes Jahr verkürzt werden, wenn die Bewerberinnen, die Fachhochschulreife haben. Individuelle Verkürzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen für Schüler/innen in Nordrhein-Westfalen möglich.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Die Abschlussbezeichnungen lauten je nach Bundesland:
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl):
Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger
Sonderfachkräfte
Hochschulstudium (Auswahl):