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Haus- und Familienpflegerin und Haus- und Familienpfleger

Haus- und Familienpflegerinnen und -pfleger versorgen und betreuen Familien und Einzelpersonen in Notsituationen.

Dabei übernehmen sie nach Absprache mit den Ärzten die Pflege bedürftiger Menschen aller Altersstufen in deren Wohnungen. Überwiegend handelt es sich dabei um alte oder behinderte Menschen und chronisch Kranke. Zu den weiteren Aufgaben gehören:

  • Mahlzeiten zubereiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • die Wohnung oder das Haus aufräumen und putzen
  • selbständig und verantwortungsbewusst haushalten und planen
  • Familienmitglieder zur Übernahme hauswirtschaftlicher und pflegerischer Aufgaben anleiten

Tätigkeitsfelder

Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel

  • in Sozialstationen oder Verbänden mit Familienpflegediensten,
  • bei ambulanten sozialen Diensten (Familienpflegedienste und Sozialstationen mit Familienbetreuung),
  • in Altenheimen (Alten- und Behindertenwohnheime) oder
  • in Tagesstätten für alte Menschen oder Behinderte.

Darüber hinaus sind sie auch direkt in Privathaushalten tätig.

Kernkompetenzen

Haus- und Familienpfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten. Sachverständnis für planende und organisatorische Tätigkeiten sowie für Büroarbeit sind notwendig. Der Umgang mit Nahrungsmittel sollte Spaß machen.

Die Ausbildung

Ausbildungsstätten

Der theoretische und praktische Unterricht findet in Fachschulen statt. Für Praktika in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen kommen diese Einrichtungen in Frage:

  • Krankenhäuser
  • Alten(pflege)heime
  • Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Kindertagesstätten
  • Privathaushalte

Zulassung

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und ein bis zwei Jahre Berufspraxis.

Ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich. Bei konfessionellen Ausbildungsstätten wird in der Regel die entsprechende Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt.

Inhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:

  • Wirtschaftslehre des Haushalts
  • Ernährungslehre
  • Berufskunde und Rechtslehre
  • Gesundheitslehre/Krankheitslehre
  • Pädagogik/Psychologie

Dauer

Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Der Pflichtunterricht umfasst etwa 66 Wochenstunden.
Verkürzungen der Ausbildung
Die vorgeschriebene Praxisphase kann bis zu einem Jahr verkürzt werden. Voraussetzungen sind

  • der Abschluss einer entsprechenden einjährigen berufsbildenden Schule,
  • das Führen eines Familienhaushaltes,
  • der Abschluss eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder
  • andere passende Praktika.

Prüfungen / Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Abschlussbezeichnungen lauten:

  • Staatlich anerkannte Haus- und Familienpflegerin, staatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger
  • Staatlich geprüfte Haus- und Familienpflegerin, staatlich geprüfter Haus- und Familienpfleger

Weiterbildung und Studium

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflegewissenschaftler/in
  • Pflegemanager/in 
  • Pflegepädagogin, -pädagoge 
  • Gesundheitswirt/in
  • Ärztin, Arzt
  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge
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