

Haus- und Familienpflegerinnen und -pfleger versorgen und betreuen Familien und Einzelpersonen in Notsituationen.
Dabei übernehmen sie nach Absprache mit den Ärzten die Pflege bedürftiger Menschen aller Altersstufen in deren Wohnungen. Überwiegend handelt es sich dabei um alte oder behinderte Menschen und chronisch Kranke. Zu den weiteren Aufgaben gehören:
Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten im Sozialwesen zum Beispiel
Darüber hinaus sind sie auch direkt in Privathaushalten tätig.
Haus- und Familienpfleger/innen sollten gerne mit Menschen arbeiten und ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten. Sachverständnis für planende und organisatorische Tätigkeiten sowie für Büroarbeit sind notwendig. Der Umgang mit Nahrungsmittel sollte Spaß machen.
Der theoretische und praktische Unterricht findet in Fachschulen statt. Für Praktika in hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen kommen diese Einrichtungen in Frage:
Ein ärztliches Attest sowie ein polizeiliches Führungszeugnis sind erforderlich. Bei konfessionellen Ausbildungsstätten wird in der Regel die entsprechende Konfessionszugehörigkeit vorausgesetzt.
Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern. Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Inhalte gelehrt:
Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Der Pflichtunterricht umfasst etwa 66 Wochenstunden.
Verkürzungen der Ausbildung
Die vorgeschriebene Praxisphase kann bis zu einem Jahr verkürzt werden. Voraussetzungen sind
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil. Abschlussbezeichnungen lauten:
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)