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Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen und versorgen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Menschen. Darüber hinaus führen sie eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren den Pflegeprozess.

Tätigkeitsfelder

Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger sind in stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheits- und des Sozialwesens tätig:

  • Krankenhäuser 
  • Facharztpraxen
  • Wohnheime der Alten- und Behindertenhilfe
  • Pflegeheime
  • Einrichtungen für die Kurzzeitpflege
  • Hospize 
  • ambulante soziale Dienste

Kernkompetenzen

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen sollten gern mit Menschen umgehen und Interesse an pflegerischen und medizinischen Sachverhalten haben. Gefragt sind Personen, die es verstehen Menschen zu begleiten und zu beraten, ihnen zu helfen und sie anzuleiten.  Sie sollten Verständnis für Verwaltungsaufgaben haben. sollten ihnen leicht von der Hand gehen, Interesse für den Umgang mit technischen Geräten ist von Vorteil.

Die Ausbildung

Ausbildungsstätten
Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Krankepflegeschule statt, die praktische Ausbildung in verschiedenen Abteilungen von Krankenhäusern u.a.:

  • innere Medizin (Diagnostik und nichtoperative Behandlung der Krankheiten innerer Organe)
  • Geriatrie (Altersheilkunde)
  • Neurologie (Diagnostik und nicht operative Behandlung von Nerven-, Rückenmarks-, Gehirn- und Muskelerkrankungen.)
  • Chirurgie (Behandlung von Krankheiten und Verletzungen durch Operationen), 
  • Gynäkologie (Frauenheilkunde)
  • Pädiatrie (Kinderheilkunde)
  • Wochen- und Neugeborenenpflege.

sowie ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen

Zulassung

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss, sofern die Bewerberinnen und Bewerber eine erfolgreich abgeschlossene 2-jährige Berufsausbildung oder eine Erlaubnis als Krankenpflegehelfer/in oder eine erfolgreich abgeschlossene einjährige Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe absolviert haben.

Für die Aufnahme in die Krankenpflegeschule sollte der Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses nicht schlechter als „befriedigend“ sein. Einige Schulen bevorzugen Bewerber/innen aus der näheren Umgebung.
Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die fachliche und persönliche Eignung wird oft anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und in einem persönlichen Gespräch geprüft. Gelegentlich gibt es schriftliche Aufnahmeprüfungen. Nützlich ist ein freiwilliges soziales Jahr vor Beginn der Ausbildung.

Inhalte

Theoretische und praktische Unterrichtsinhalte der Krankenpflegeschule sind (Auswahl):

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 
  • Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Naturwissenschaften und der Medizin
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Recht, Politik und Wirtschaft

Zur praktischen Ausbildung im Krankenhaus zählen:

  • stationäre Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in den Bereichen Geriatrie, Neurologie, innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in der Rehabilitation oder der Palliativmedizin 
  • ambulante Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Einsatzfeldern.

Dauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre.
Vollzeitpflegeausbildungen, bei denen die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Abschlüsse erwerben, dauern insgesamt drei bis dreieinhalb Jahre. Der Unterricht erfolgt 1.600 Stunden lang gemeinsam mit den angehenden Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern und den
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern.
Insgesamt umfasst der Unterricht in der Fachschule 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung 2.500 Stunden.

Prüfungen / Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen Teil.

Abschlussbezeichnungen lauten:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger

Bei Modellversuchen, die zwei oder drei Abschlüsse vorsehen, lauten die zusätzlich möglichen Abschlussbezeichnungen:

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und/oder Altenpfleger/in

Weiterbildung und Studium

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
  • Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Sozialwesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen

Sonderfachkräfte

  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Hygiene
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Nephrologie
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Onkologie
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Palliativ-/Hospizpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Intensivpflege/Anästhesie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Psychiatrie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Rehabilitation/Langzeitpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Klinische Geriatrie
  • Stationsleiter/in - Kranken-, Alten-, Kinderkrankenpflege
  • Pflegedienstleiter/in

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflegewissenschaftler/in 
  • Pflegemanager/in 
  • Pflegepädagogin, -pädagoge 
  • Ärztin, Arzt
  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge

Besondere Hinweise

Kombination aus Studium und Ausbildung
Einige Hochschulen bieten im Fachbereich Gesundheit duale Studiengänge an: Dabei erlangen die Studierenden den Berufsabschluss „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und gleichzeitig den Bachelortitel. Dies gelingt durch eine Koppelung des Studiums mit der Ausbildung an einer Berufsfachschule. Dabei wird auf die enge Verzahnung von Theorie und Praxis großen Wert gelegt.
Wer eine Leitungsfunktion wahrnehmen möchte oder eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kann darauf aufbauend noch einen Masterstudiengang absolvieren.

Patienten als Fall-Manager betreuen
Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger können nach einer Weiterbildung als Case- oder Fall-Manager arbeiten. Sie betreuen Patienten auch nach einem Klinikaufenthalt und stellen so deren optimale Versorgung sicher. Sie halten Kontakt zu den Angehörigen, erstellen individuelle Hilfepläne, vermitteln Arztbesuche und organisieren Rehabilitationsmaßnahmen.

Ambulante Pflege zu Hause
Die ambulante Krankenbehandlung wird immer wichtiger. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger versorgen dabei Patienten mit chronischen Erkrankungen oder nach einer Operation zu Hause professionell mit Hilfsmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln.

Moderne Technik ergänzt die klassische Behandlung
Bei der Betreuung von Kranken, die zu Hause leben, werden verstärkt moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt. Videokonferenzen ersetzen die Fahrt zum Patienten. Die Angehörigen übermitteln aktuelle Messdaten per E-Mail an die Gesundheits- und Krankenpfleger/innen. Diese werten die Daten gemeinsam mit Ärzten aus und nehmen an den Televisiten teil, über die auch die Beratungsgespräche mit den Angehörigen laufen.

Gesundheitsmanager für benachteiligte Familien
In einigen europäischen Ländern wurde das System der „Family Health Nurses“ erfolgreich eingeführt. Sie wird auch in Deutschland als zukunftsweisende Weiterbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gesehen. Als Familiengesundheitspfleger oder Gesundheitsmanager arbeiten sie dann vor allem mit sozial benachteiligten Familien und vereinfachen deren Zugang zum Gesundheitswesen. Bei Hausbesuchen pflegen und beraten sie Patienten in Migrantenfamilien, alleinstehende Väter und Mütter und kümmern sich um deren Gesundheitsvorsorge. Als Bindeglied zu Ärzten, Krankenkassen und Ämtern planen und koordinieren sie Pflege- und Versorgungsleistungen für ihre Patienten. Die Weiterbildung dauert zwei Jahre.

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