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Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger versorgen und pflegen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Säuglinge, Kinder und Jugendliche.

Zusätzlich 

  • führen sie ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, 
  • assistieren bei Visiten, Untersuchungen, Behandlungen, Operationen und 
  • dokumentieren  den Pflegeprozess.

Auch die psychologische Betreuung der jungen Patienten gehört zu den Aufgaben von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern. Sie trösten zum Beispiel Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten sie zum Spiel an. Sie halten Kontakt zu den Eltern und erledigen Verwaltungsaufgaben.

Tätigkeitsfelder

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen arbeiten in

  • Krankenhäusern
  • Facharztpraxen
  • Pflegeheimen
  • Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen
  • stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • ambulanten sozialen Diensten

Kernkompetenzen

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen und medizinischen Sachverhalten haben. Außerdem benötigen sie ein Gespür dafür, was es bedeutet, andere Menschen zu pflegen, zu fördern und anzuleiten. Dies gilt Im  Umgang mit Kindern aus -Familien mit Migrationshintergrund benötigen sie interkulturelle Kompetenz. Außerdem ist Sachverständnis für planende und organisatorische (Büro-)Tätigkeiten erforderlich.

Die Ausbildung

Ausbildungsstätten

Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger erhalten theoretischen und praktischen Unterricht in Kinderkrankenpflegeschulen, die in der Regel an Kinderkliniken oder Krankenhäuserangegliedert sind.
Die praktische Ausbildung wird in den verschiedenen Abteilungen von Kinderkrankenhäusern oder Kliniken mit Fachabteilungen absolviert. Dazu kommen Einsätze in der ambulanten Versorgung.

Zulassung

  • Mittlerer Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss mit entweder erfolgreich abgeschlossener zweijähriger Berufsausbildung oder mit der Erlaubnis zur Krankenpflegehelfer/in oder mit einer einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Außerdem ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Inhalte

Die praktischen Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfeldern von Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen.
Im theoretischen Teil werden unter anderem pflegerelevante Kenntnisse dieser Unterrichtinhalte gelehrt:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Pflege- und Gesundheitswissenschaften
  • Naturwissenschaften und der Medizin
  • Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Recht, Politik und Wirtschaft

Im praktischen Teil geht es um die

  • stationäre Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in den Bereichen Geriatrie, Neurologie, innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in der Rehabilitation oder der Palliativmedizin 
  • ambulante Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Einsatzfeldern

Spezieller Ausbildungsteil für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen:

  • stationäre Pflege in den Fächern Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie

Dauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre.
Vollzeitpflegeausbildungen, bei denen man einen oder zwei weitere Abschlüsse erwirbt, dauern insgesamt drei bis dreieinhalb Jahre.
Der Unterricht erfolgt 1.600 Stunden gemeinsam mit angehenden Gesundheits- und Krankenpflegern/innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern/innen.
Theorie- und Praxisunterricht an der Krankenpflegeschule umfassen 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung 2.500 Stunden.

Prüfungen / Abschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen praktischen und eventuell einen mündlichen  Teil.

Abschlussbezeichnungen lauten:

  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

Bei Modellversuchen, die zwei oder drei Abschlüsse vorsehen, lauten die zusätzlich möglichen Abschlussbezeichnungen:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger und/oder 
  • Altenpflegerin, Altenpfleger

Weiterbildung und Studium

Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)

  • Fach- und Betriebswirt/in, Fachkaufleute
  • Fachwirt/in - Alten- und Krankenpflege 
  • Fachwirt/in - Sozial- und Gesundheitswesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) – Sozialwesen
  • Betriebswirt/in (Fachschule) - Management im Gesundheitswesen

Sonderfachkräfte

  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Hygiene
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Nephrologie
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Onkologie 
  • Fachkinderkrankenschwester, -pfleger - Palliativ- und Hospizpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Intensivpflege/Anästhesie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Psychiatrie
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Rehabilitation, Langzeitpflege
  • Fachkrankenschwester, -pfleger - Klinische Geriatrie
  • Stationsleiter/in - Kranken-, Alten-, Kinderkrankenpflege 
  • Pflegedienstleiter/in

Case-Manager
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger können nach einer Weiterbildung als Case- oder Fall-Manager arbeiten. Ihr Ziel ist, dass Kleinkinder mit schweren Erkrankungen nach einem Klinikaufenthalt so früh wie möglich nach Hause zurückkehren können und dort optimal betreut werden. Die Fall-Manager ermitteln den Pflegebedarf und beraten die Eltern. Außerdem organisieren sie Arztbesuche, kümmern sich um Rehabilitationsmaßnahmen und planen physiotherapeutische, logopädische oder ergotherapeutische Dienstleistungen.

Hochschulbildungsgänge (Auswahl)

  • Pflegewissenschaftler/in
  • Pflegemanager/in 
  • Pflegepädagogin, -pädagoge
  • Ärztin, Arzt
  • Gesundheitswirt/in
  • Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin, -pädagoge 

Besondere Hinweise

Ambulante Pflege zu Hause
Die ambulante Krankenbehandlung wird immer wichtiger. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger versorgen dabei Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen oder nach einer Operation zu Hause professionell mit Hilfsmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln.
Diese Betreuung ersetzt nicht die Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ambulanten Pflegedienste, die Patienten bei der Körperhygiene unterstützen, hauswirtschaftliche Aufgaben oder andere Alltagsgeschäfte für sie übernehmen.

Moderne Technik ergänzt die klassische Behandlung
Bei der Betreuung kranker und pflegebedürftiger Kinder, die zu Hause leben, werden verstärkt moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt. Videokonferenzen ersetzen die Fahrt zum Patienten. Die Angehörigen übermitteln aktuelle Messdaten per E-Mail an die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. Diese werten die Daten gemeinsam mit Ärzten aus und nehmen an den Televisiten teil, über die auch die Beratungsgespräche mit den Kindern und deren Eltern laufen.

Gesundheitsmanager für benachteiligte Familien
In einigen europäischen Ländern wurde das System der „Family Health Nurses“ erfolgreich eingeführt. Sie wird auch in Deutschland als zukunftsweisende Weiterbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gesehen. Als Familiengesundheitspfleger oder Gesundheitsmanager arbeiten sie dann vor allem mit sozial benachteiligten Familien und vereinfachen deren Zugang zum Gesundheitswesen. Bei Hausbesuchen pflegen und beraten sie Patienten in Migrantenfamilien, alleinstehende Väter und Mütter und kümmern sich um deren Gesundheitsvorsorge. Als Bindeglied zu Ärzten, Krankenkassen und Ämtern planen und koordinieren sie Pflege- und Versorgungsleistungen für ihre Patienten. Die Weiterbildung dauert zwei Jahre.

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