

Arbeitserzieherinnen und -erzieher planen und gestalten arbeitserzieherische und arbeitstherapeutische Maßnahmen für Menschen mit und ohne Behinderung. Dabei beurteilen sie fachlich deren individuellen Fähigkeiten, Begabungen und Kenntnisse. Arbeitserzieherinnen und -erzieher schätzen die Anforderungen und Belastungen eines möglichen Arbeitsplatzes ein und empfehlen den Betroffenen geeignete Tätigkeiten.
Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht, die betreuten Personen bei der Einübung wichtiger Handlungen des Alltags und der Arbeit zu unterstützen. Sie sollen Sorgfalt, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Zielstrebigkeit lernen, um später ihren Arbeitsalltag bewältigen zu können.
Arbeitserzieherinnen und -erzieher arbeiten in Einrichtungen der Hilfen zur beruflichen oder gesellschaftlichen Eingliederung. Das sind unter anderem
Arbeitserzieherinnen und -erzieher sollten gerne mit Menschen arbeiten. Sie brauchen ein Interesse an pädagogischen und anleitenden Tätigkeiten. Besonders wichtig ist die Fähigkeit, die Klientinnen und Klienten individuell zu fördern, ihnen zu helfen und sie zu begleiten. Darüber hinaus sollten sie mit Konflikten umgehen und ihre Aufgaben selbständig planen, organisieren und erfüllen können.
Die Ausbildung kann in Voll- oder Teilzeit an Fachschulen absolviert werden. Neben dem theoretischen Unterricht werden praktische Übungen in den Werkräumen der Schule absolviert. Außerdem sind unterrichtsbegleitende Praktika in verschiedenen Einrichtungen vorgesehen.
Wer Arbeitserzieherin oder Arbeitserzieher werden möchte, muss zuvor mindestens einen zweijährigen Ausbildungsberuf (einschließlich Berufsschulabschluss) vorweisen. Je nach Schulabschluss muss darüber hinaus eine zweijährige berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden.
Die fachliche und persönliche Eignung wird meist bei einem Auswahlverfahren geprüft. Teilweise werden auch ein amtliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest verlangt.
Die theoretischen Weiterbildungsinhalte sind (Auswahl):
An einzelnen Schulen können Zusatzqualifikationen wie Mediation (strukturiertes Leiten einer Verhandlung zwischen Konfliktparteien) oder eine Ausbildereignungsprüfung erworben werden.
Im Anschluss an die schulische Ausbildung ist ein einjähriges Berufspraktikum abzuleisten. Dieses muss spätestens drei Jahre nach der theoretischen Abschlussprüfung beendet sein.
Bei Teilzeitausbildungen gilt das Berufspraktikum als abgeleistet, wenn während der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung ausgeübt wurde.
Die schulische Ausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, woran sich ein einjähriges Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung anschließt.
In der berufsbegleitenden Teilzeitform dauert die Ausbildung einschließlich berufspraktischer Abschnitte drei Jahre.
Der Theorieunterricht umfasst 1.400 Stunden, die fachpraktische Ausbildung mindestens 500 Stunden mit einem integrierten Zwischenpraktikum von zwölf Wochen. Danach folgt das einjährige Berufspraktikum.
Wer bereits eine pädagogische, pflegerische oder soziale Ausbildung hat, kann einen Antrag auf Ausbildungs-Verkürzung stellen. Die Schulaufsichtsbehörde muss diesem zustimmen.
Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie umfasst
Wer die Prüfung besteht darf sich: „Staatlich anerkannte/r Arbeitserzieher/in“ nennen.
Hochschulstudium (Auswahl)