

Altenpflegerinnen und Altenpfleger übernehmen betreuende, beratende und pflegende Aufgaben von hilfsbedürftigen älteren Menschen. Ziel ist, eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten oder zu ermöglichen.
Altenpflegerinnen oder Altenpfleger
Ein neuer Schwerpunkt ist die palliative, also die schmerzlindernde Behandlung und Betreuung von unheilbar kranken Menschen. Darüber hinaus sind die Pflegerinnen und Pfleger im Rahmen des zunehmend vernetzten Pflegesystems (Fall- oder Case-Management) auch Kontaktpersonen zu Ärzten und anderen Fachleuten im Hilfesystem. Zu ihren Aufgaben gehört auch, ältere Menschen in der Sterbephase zu begleiten.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind unter anderem in folgenden Einrichtungen beschäftigt:
Altenpflegerinnen und -pfleger sind auch in Privathaushalten tätig. Sie ermöglichen den alten Menschen durch dieses Homecare, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an medizinischen sozialen und pflegerischen Fragen haben. Gefragt sind Personen, die ein Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern, zu begleiten und anzuleiten. Dabei sollen sie Menschen auch in ihren religiösen und kulturellen Zusammenhängen wahrnehmen und respektieren. Sie sollten geduldig und kreativ sein und bereit, sich mit Leid und Sterben auseinanderzusetzen.
Die Ausbildung besteht aus Unterricht an Altenpflegeschulen und der praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Alten- oder Pflegeheim oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung abgeschlossen.
Die Altenpflegeschule trägt die Verantwortung für die Ausbildung und fördert die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. Die praktische Ausbildung wird durch Praxisanleitung sicher gestellt. Unterrichtsinhalte und praktischen Ausbildungsinhalte sind auf einander abzustimmen. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den oben genannten Aufgaben. Inhalte des theoretischen und praktischen Unterrichts an der Altenpflegeschule sind beispielsweise:
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege mindestens 2.500 Stunden.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, darf sich staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger nennen.
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
Sonderfachkräfte
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
Duales Studium in der Altenpflege möglich
Auch im Bereich der Altenpflege verzahnen sich Ausbildung und Studium und damit Theorie und Praxis immer mehr. Einzelne Hochschulen und Altenpflegefachschulen kooperieren und verknüpfen ihre Angebote. So können Studenten einen Bachelor in Pflegemanagement und Pflegewissenschaft machen und parallel dazu den Abschluss als staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in erwerben. Wer eine Leitungsfunktion wahrnehmen möchte oder eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebt, kann darauf aufbauend noch einen Masterstudiengang absolvieren.
Die Gartentherapie ist eine neue Behandlungsform, bei der Seniorinnen und Senioren der Umgang mit Blumen und anderen Pflanzen ermöglicht wird. Die katholische Hochschule in Saarbrücken bietet diesen Studiengang berufsbegleitend an.