

Altenpflegehelferinnen und -helfer unterstützen Altenpflegerinnen und -pfleger bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben wie die Hilfe bei der Körperpflege und beim Essen. Außerdem unterstützen sie ältere Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags.
Altenpflegehelferinnen und -helfer arbeiten meist in geriatrischen und gerontopsychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern und in Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich
Altenpflegehelferinnen und -helfer arbeiten auch in Seniorenwohngemeinschaften oder privaten Haushalten bei der Betreuung pflegebedürftigen Familienangehörigen.
Altenpflegehelferinnen und -helfer sollten gerne mit Menschen arbeiten und Interesse an pflegerischen Themen haben. Gefragt sind praktisch veranlagte Personen, die Gespür dafür haben, andere Menschen zu fördern und anzuleiten.
Die Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern findet an Berufsfachschulen statt. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt zum Beispiel in stationären Einrichtungen der Altenhilfe, in geriatrischen Kliniken, in Altentagesstätten der so genannten offenen Altenhilfe oder im häuslichen Umfeld (ambulante Pflege).
In der Regel wird mindestens der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber ohne berufliche Vorbildung benötigen in manchen Bundesländern mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Im Bundesland Hamburg wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.
Vor Beginn der Ausbildung muss ein ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) über die gesundheitliche Eignung vorgelegt werden, in vielen Bundesländern auch ein amtliches Führungszeugnis.
Zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden gelegentlich schriftliche Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus kann der schulische Leistungsstand entscheidend sein. Wichtig sind die Noten in den Fächern Deutsch und Biologie. Auch die Reihenfolge der Anmeldung spielt eine Rolle.
Wer eine Teilzeitausbildung macht, muss in dieser Zeit in einer geeigneten stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe oder Altenpflege arbeiten.
Die Ausbildungsinhalte im praktischen Bereich werden durch die oben genannten Aufgaben und Tätigkeitsfelder bestimmt.
Im theoretischen Teil werden unter anderem diese Unterrichtsinhalte gelehrt:
Die Ausbildung dauert ein bis drei Jahre. Ausbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.
In Mecklenburg-Vorpommern kann die Dauer der Ausbildung um bis zu einem Drittel gekürzt werden, wenn der Schüler oder die Schülerin bereits ein Berufsgrundbildungsjahr Gesundheit,
ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine mindestens einjährige berufliche pflegerische Tätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitswesens ausgeübt hat.
Der Pflichtunterricht an der Berufsfachschule umfasst etwa 20 Wochenstunden. Hinzu kommen praktische Ausbildungsabschnitte in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen der Altenpflege.
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Die Abschlussbezeichnungen lauten (je nach Bundesland):
Aufstiegsweiterbildungen (Auswahl)
Sonderfachkräfte
Hochschulbildungsgänge (Auswahl)
Pflege zu Hause
Immer mehr Pflegemaßnahmen finden ambulant und zu Hause statt, da viele Senioren in ihrem Lebensumfeld wohnen bleiben. Das führt dazu, dass das Pflegepersonal zunehmend mobil sein muss, um die Patienten regelmäßig vor Ort versorgen zu können.
Interkulturelles Wissen ist gefragt
Der Anteil älterer Migranten, die auf ambulante Pflege angewiesen sind oder in Pflegeeinrichtungen leben, steigt. Altenpflegehelferinnen und -helfer müssen kulturelle Sensibilität aufbringen, um auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen zu können. Dies kann Speise- und Fastengewohnheiten betreffen, Körperpflege und Schamgefühl, Feiertage, Feste oder das Verhältnis zu Krankheit, Sterben und Tod.