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Aussetzung der Wehrpflicht - Aussetzung des Zivildienstes

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 15.12.2010 wird aller Voraussicht nach die Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 erfolgen. Damit wird zum selben Zeitpunkt auch der Zivildienst als Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer ausgesetzt. Es wird also keinen verpflichtenden Zivildienst mehr geben.
Ein Teil der Gelder aus dem Zivildienst (300 Mio. Euro) soll in die Freiwilligendienste übergeleitet werden. Diese Gelder können allerdings nach geltender Rechtsauffassung nicht direkt in das FSJ überführt werden, da sie nur unter Bundeszuständigkeit verausgabt werden dürfen und das FSJ jeweils unter Landeshoheit steht. Daher wird ein neuer Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.

Bundesfreiwilligendienst

Zum 01.07.2011 wird ein neuer Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Dieser ist bezüglich der Ziele, Inhalte und Strukturen parallel zum bisherigen FSJ aufgebaut und soll bis zu 35.000 weitere Freiwillige aufnehmen:

  • Zielgruppe: Frauen und Männer ab 16 Jahre
  • Regeldauer: 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18 Monate)
  • Einsatzbereiche: z.B. Soziales, Sport, Kultur, Ökologie
  • Begleitung: 25 Seminartage und Begleitung vor Ort
  • Träger: bisherige FSJ- und Zivildienstträger, die sich zu bundesweiten Zentralstellen zusammenschließen
  • Verwaltung über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bisher BAZ)

Der Bundesfreiwilligendienst soll an das bisherige FSJ gekoppelt werden, um eine Schwächung und Verdrängung des FSJ zu vermeiden. Dabei sollen jedem Träger nur so viele BFD-Plätze zugeteilt werden wie FSJ-Plätze belegt sind. Ein Gesetzentwurf zum neuen Bundesfreiwilligendienst liegt seit Ende November vor. Nach Abschluss der politischen Beratungen im ersten Quartal 2011 soll das Gesetz zum 01.07.2011 in Kraft treten.

FSJ und neuer BFD in Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau

Zurzeit ist noch nicht abschätzbar, wie sich diese Entwicklungen auf das FSJ-Angebot im DWHN auswirken werden: sowohl inhaltliche Gestaltung als auch Finanzierungsmodelle müssen neu konzipiert werden; konkrete organisatorische Umsetzungsschritte müssen geplant werden.

Folgende Perspektiven sind aber nach jetzigem Kenntnisstand denkbar:

  • Es wird weiterhin ein FSJ-Angebot im bisherigen Format und in bisheriger Qualität geben. Dies bezieht sich vor allem auf die Gestaltung von Bewerbungsverfahren, Seminarangebot, Anleitung und Begleitung sowie auf die Einsatzkriterien.
  • Bei Einführung des neuen Bundesfreiwilligendienstes wird je nach Gesetzesvorlage auch das DWHN einen solchen Dienst anbieten.
  • Dieser wird sich in der Praxis kaum vom FSJ unterscheiden. Die jeweils zu kalkulierenden Kosten für FSJ und BFD werden sich durch eine geplante Mischkalkulation im DWHN nicht wesentlich unterscheiden. Differenzierungen sind vor allem organisatorisch-rechtlicher Art, die sich aus der Bundeszuständigkeit des BFD ableiten (z.B. öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, keine Fortzahlung von Kindergeld).

Weitere Informationen zum neuen Bundesfreiwilligendienst sind zu erhalten im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau.

Kontakt

Referat Freiwillige Soziale Dienste
Sandra Schollmeyer
Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V.
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7947-247
Telefax: 069 7947-310
sandra.schollmeyer(at)dwhn.de

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