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Krankenhauswesen

Die Kirche kann für sich in Anspruch nehmen, das Krankenhaus „erfunden“ zu haben. Von Anfang an gehörte die Sorge um Kranke und Leidende zu den Aufgaben der christlichen Kirche. Der Dienst am hilflosen und kranken Menschen war der Dienst für Gott. Im Mittelalter wurde die Versorgung kranker, schwacher, verkrüppelter und alter Menschen fast ausschließlich von Klöstern, Bruderschaften und kirchlichen Stiftungen organisiert.

Auch heute steht für unsere 19 Krankenhäuser der Diakonie im Bundesland Hessen und in Teilen von Rheinland-Pfalz die Zuwendung zum Patienten unverändert im Mittelpunkt ihres Handelns. Die Patientenorientierung, die Wertschätzung der Patienten und das Engagement der Mitarbeitenden hat seine Wurzeln in den biblischen Vorstellungen von Barmherzigkeit, Geschwisterlichkeit und Nächstenliebe. Die christliche Ethik ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Alltag unserer Einrichtungen.

Die Diakonie als Landesverband vertritt die Interessen der evangelischen Krankenhäuser in den Ausschüssen des Hessischen Sozialministeriums. Hier wird im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes entschieden, wo welche Fachdisziplinen mit welcher Anzahl an Krankenhausbetten in Hessen vorgehalten werden müssen. In diesen Ausschüssen und ihren Arbeitsgruppen hat die Diakonie Sitz und Stimmrecht.

Interessenverband aller Krankenhausträger ist die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG). Sie ist Vertragspartnerin in den für Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung zuständigen Gremien des Gesundheitsministeriums sowie Vertragspartnerin der Verbände der Krankenkassen in Hessen für Grundlagenverträge und Rahmenvereinbarungen. Auch im Vorstand der HKG hat die Diakonie Sitz und Stimmrecht.

Diakonieintern sind unsere Krankenhäuser in der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Krankenhäuser in Hessen zusammengeschlossen. Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind unter anderem der gegenseitige Informationsaustausch, die Schärfung des evangelisch-diakonischen Profils und die sozialpolitische Vertretung der gemeinsamen Interessen der diakonischen Krankenhäuser in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.

Krankenhauswesen und -recht Diakonische Werke in Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck

Evangelische Krankenhäuser sind in allen Fachdisziplinen tätig. Internetadressen unserer Einrichtungen, auf denen man sich zum Leistungsspektrum unserer Krankenhäuser informieren kann, finden Sie hier.

Kontakt

Referat Krankenhauswesen/-recht
Rechtsanwältin Ulrike Sehring
Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V.
Ederstraße 12
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7947-286
Telefax: 069 7947-99286
ulrike.sehring(at)dwhn.de

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